11. September 2026
Orang-Utan-Waisen der BOS Foundation

Orang-Utan-Schmuggel in Indien: Wild­tier­schutz-Experte im Inter­view mit BOS Deutsch­land über die Hintergründe

Es ist ein tragi­scher und zutiefst besorg­nis­er­re­gender Fund: Fünf Orang-Utan-Jung­tiere wurden in Indien entdeckt. Offenbar sind sie Opfer des ille­galen Wild­tier­han­dels. Wir haben mit Sagnik Sengupta, Director Wild­life der SAGE Foun­da­tion in Indien, über den Fall gesprochen.

Odisha als Dreh­scheibe für Wildtierschmuggel?

Die fünf Orang-Utans wurden im indi­schen Bundes­staat Odisha entdeckt. Ist Odisha als Hotspot für ille­galen Wild­tier­handel bekannt, oder könnte die Region Teil einer etablierten Schmug­gel­route sein? Was macht die Region für Wild­tier­händler attraktiv?

Odisha hat eine doku­men­tierte Geschichte des Wild­tier­schmug­gels, insbe­son­dere bei einhei­mi­schen Arten wie Schup­pen­tieren, Leoparden und sogar Tigern. Die geogra­fi­sche Lage macht den Bundes­staat zu einem geeig­neten Tran­sit­staat für einen über­re­gio­nalen oder inter­na­tio­nalen Schmuggel.

Wie stehen die Chancen auf Aufklärung?

Wie zuver­sicht­lich sind Sie, dass die Behörden in Odisha die Verant­wort­li­chen iden­ti­fi­zieren können? Wie erfahren sind die lokalen Straf­ver­fol­gungs­be­hörden in der Unter­su­chung von Wild­tier­schmuggel-Fällen, und wie oft führen solche Ermitt­lungen zu erfolg­rei­chen Verurteilungen?

Ich bin vorsichtig opti­mis­tisch, denn die STF (Special Task Force / Sonder­ein­satz­kom­mando) von Odisha verfügt über erheb­liche Erfah­rung bei der Unter­su­chung von Wild­tier­kri­mi­na­lität. Wichtig ist auch, dass nun das WCCB (Wild­life Crime Control Bureau / Behörde zur Bekämp­fung von Wild­tier­kri­mi­na­lität) einge­bunden ist. Es gibt bereits mögliche Spuren, darunter Video­über­wa­chungs-Aufnahmen. Doch die Person zu finden, die die Orang-Utans trans­por­tiert oder ausge­setzt hat, ist nur der erste Schritt. Der eigent­liche Erfolg liegt darin, die Kette zurück­zu­ver­folgen – heraus­zu­finden, woher die Tiere stammen, wie sie nach Indien gelangt sind, welches zwischen­staat­liche Netz­werk betei­ligt war und letzt­lich, wer die Finan­ziers und Käufer sind. Verur­tei­lungen im Bereich Wild­tier­schmuggel bleiben in Indien eine Heraus­for­de­rung, daher wird eine koor­di­nierte Ermitt­lung über Bundes­staats­grenzen hinweg – und falls nötig auch inter­na­tional – entschei­dend sein.

Welche Strafen drohen den Tätern?

Falls die Schmuggler gefasst werden, welche recht­li­chen Konse­quenzen könnten sie nach indi­schem Recht erwarten? Und sind die bestehenden Strafen abschre­ckend genug?

Orang-Utans sind im CITES-Anhang I (Über­ein­kommen über den inter­na­tio­nalen Handel mit gefähr­deten Arten) gelistet, und der über­ar­bei­tete indi­sche Wild­life Protec­tion Act deckt nun ausdrück­lich solche inter­na­tional geschützten Arten ab. Bei einer Verur­tei­lung drohen den Tätern drei bis sieben Jahre Haft sowie eine Geld­strafe. Das Gesetz sieht also erheb­liche Haft­strafen vor. Doch ich glaube, Abschre­ckung hängt von mehr als nur dem Strafmaß ab. Wenn orga­ni­sierter Wild­tier­schmuggel sehr hohe Gewinne abwirft, müssen auch die Geld­strafen empfind­lich sein. Und, was noch wich­tiger ist, die Wahr­schein­lich­keit von Entde­ckung und Verur­tei­lung muss hoch sein.
Wir brau­chen Ermitt­lungen, die über die Fest­nahme der Schlepper hinaus­gehen und die Finan­ziers, Händler und Käufer hinter dem Netz­werk iden­ti­fi­zieren. Werden jedoch nur die Täter gefasst, die als Trans­por­teure fungierten, bleiben die eigent­liche Quelle und das Ziel­land unbe­kannt. Und genau das ist entschei­dender für die Eindäm­mung des Wildtierschmuggels.

Maßnahmen der indi­schen Regie­rung gegen Wildtierschmuggel

Was unter­nimmt die indi­sche Regie­rung, um Wild­tier­schmuggel zu bekämpfen? Wir haben gelesen, dass dies kein Einzel­fall ist. Wie hoch ist die Aufde­ckungs­rate bei solchen Schmuggelfällen?

Indien hat seine Reak­tion durch das WCCB (Wild­life Crime Control Bureau), den Zoll, die DRI (Direc­to­rate of Revenue Intel­li­gence / Behörde für Einnah­men­er­mitt­lung), die Forst­be­hörden und die Landes­po­lizei erheb­lich verstärkt. Mit mehr Geheim­dienst­aus­tausch, gemein­samen Opera­tionen, Über­wa­chung an Flug­häfen und Grenzen sowie inter­na­tio­naler Zusam­men­ar­beit über CITES und INTERPOL. Jüngste Beschlag­nah­mungen zeigen, dass die Behörden erheb­li­chen orga­ni­sierten Schmuggel aufde­cken, auch bei exoti­schen Tieren, die nach Indien gelangen. Aller­dings wäre ich vorsichtig mit einer konkreten Aufde­ckungs­quote, da es keine verläss­liche natio­nale Zahl gibt, die zeigt, welcher Anteil des Wild­tier­schmug­gels tatsäch­lich abge­fangen wird.

Beschlag­nah­mungs­sta­tis­tiken zeigen, was die Behörden fassen – nicht, was durch­kommt. Der Fund der fünf Orang-Utans in Odisha zeigt selbst, warum geheim­dienst­ge­stützte Ermitt­lungen die gesamte Kette nach­ver­folgen müssen – vom Herkunfts­land und Einrei­seort bis zu Schlep­pern, Händ­lern und den beab­sich­tigten Käufern in Indien.

Ziel­land Indien – oder nur Durchgangsstation?

Glauben Sie, dass Indien das beab­sich­tigte Endziel für diese Tiere war, oder nur eine Durch­gangs­sta­tion? Was sind typi­sche Ziel­orte oder Routen beim Wild­tier­schmuggel durch Odisha? 

Derzeit können wir nicht abschlie­ßend sagen, ob Indien das Endziel war oder ob die Orang-Utans nur durch­trans­por­tiert werden sollten. Indien hat tatsäch­lich einen ille­galen Markt für exoti­sche Wild­tiere. Ein inlän­di­scher Käufer ist also durchaus denkbar. Gleich­zeitig bedeutet die Lage Odishas entlang wich­tiger östli­cher Straßen- und Küsten­kor­ri­dore, dass die Region auch Teil einer längeren Schmug­gel­route gewesen sein könnte.
Beson­ders inter­es­sant an diesem Fall ist die Nähe Balasores zu West­ben­galen und zum NH-16-Korridor (National Highway 16). Ermittler müssen daher rück­wärts arbeiten – vom Ort, an dem die Tiere ausge­setzt wurden, über die Video­über­wa­chungs-Aufnahmen und Fahr­zeug­be­we­gungen bis nach Kolkata, in den Nord­osten Indiens, nach Bangla­desch und zu mögli­chen mari­timen Einrei­se­punkten.
Ich würde Speku­la­tionen über ein konkretes Ziel­land vermeiden, bis entspre­chende Beweise vorliegen. Die Prio­rität sollte sein, nicht nur heraus­zu­finden, wer die fünf Orang-Utans ausge­setzt hat, sondern auch, woher sie kamen, wie sie nach Indien gelangten, wer ihren Trans­port finan­zierte und – am wich­tigsten – wer als Käufer bereitstand.

Zucht in Indien oder Nach­bar­län­dern – ist das möglich?

Ist es möglich, dass die Orang-Utan-Babys in Indien, Myanmar oder anderen Nach­bar­län­dern gezüchtet worden sind?

Biolo­gisch ist es möglich, dass Orang-Utans in Indien, Myanmar oder einem anderen Land in Gefan­gen­schaft gezüchtet werden, da Zucht­pro­gramme in zoolo­gi­schen Einrich­tungen exis­tieren. Doch es gibt weder wilde Orang-Utan-Popu­la­tionen in Indien oder Myanmar noch eine aner­kannte kommer­zi­elle Zucht­in­dus­trie, die ohne Weiteres erklären würde, warum fünf Jung­tiere gemeinsam auftau­chen.
Inter­es­san­ter­weise haben indo­ne­si­sche Behörden mitt­ler­weile erklärt, dass die vorläu­fige morpho­lo­gi­sche Unter­su­chung darauf hindeutet, dass es sich bei den Tieren um Sumatra-Orang-Utans handeln könnte – dies muss jedoch noch durch eine DNA-Analyse bestä­tigt werden. Ein DNA-Test ist daher äußerst wichtig. Er könnte helfen, die Art, die gene­ti­schen Verwandt­schafts­ver­hält­nisse zwischen den fünf Jung­tieren und mögli­cher­weise ihre geogra­fi­sche Herkunft zu klären.
Bis diese Ergeb­nisse vorliegen, würde ich ille­gale Zucht in Gefan­gen­schaft nicht ausschließen. Doch Wild­fang mit anschlie­ßendem inter­na­tio­nalem Schmuggel bleibt eine sehr ernst­zu­neh­mende Möglich­keit. Ermittler sollten zudem bei jeder Behaup­tung, die Tiere seien „in Gefan­gen­schaft gezüchtet“ worden, vorsichtig sein, solange diese nicht durch Zucht­un­ter­lagen, Abstam­mungs­nach­weise, CITES-Doku­men­ta­tion und gene­ti­sche Beweise gestützt wird.

Die Zukunft der fünf geret­teten Orang-Utans

Die Orang-Utans werden derzeit im Nandankanan-Zoo betreut. Was können Sie uns über den Zoo und die dortigen Haltungs­be­din­gungen sagen? Was wird in den kommenden Wochen und Monaten wahr­schein­lich mit den fünf Orang-Utans geschehen? Wer wird für die Entschei­dung über ihre lang­fris­tige Zukunft verant­wort­lich sein?

Derzeit scheint Nandankanan eine inten­sive und ange­mes­sene Notfall­ver­sor­gung zu bieten. Die Jung­tiere befinden sich in Quaran­täne, stehen unter tier­ärzt­li­cher Aufsicht, werden häufig gefüt­tert und erhalten Beschäf­ti­gungs­an­ge­bote sowie rund um die Uhr Betreuung. Das ist beson­ders wichtig, da Orang-Utan-Jung­tiere norma­ler­weise über mehrere Jahre von ihren Müttern abhängig bleiben.
Ich glaube jedoch nicht, dass wir davon ausgehen sollten, dass Nandankanan zwangs­läufig ihr dauer­haftes Zuhause sein wird. Indo­ne­sien hat inzwi­schen offi­ziell seine Absicht bekundet, ihre Rück­füh­rung anzu­streben, und vorläu­fige Einschät­zungen deuten darauf hin, dass es sich um Sumatra-Orang-Utans handeln könnte. Ein DNA-Test sollte helfen, ihre Art und Herkunft zwei­fels­frei zu klären.

Sollte sich ihre indo­ne­si­sche Herkunft bestä­tigen, würde ich eine Rück­füh­rung an ein akkre­di­tiertes, spezia­li­siertes Orang-Utan-Reha­bi­li­ta­ti­ons­pro­gramm befür­worten. Voraus­ge­setzt, ihr Gesund­heits­zu­stand lässt dies zu und alle CITES- sowie tier­ärzt­li­chen Anfor­de­rungen werden erfüllt. Das oberste Ziel sollte nicht einfach sein, die Tiere in Gefan­gen­schaft am Leben zu erhalten. Wenn möglich, sollte es die Reha­bi­li­ta­tion hin zu einem für wilde Orang-Utans ange­mes­senen Leben sein – und, falls sie sich als geeig­nete Kandi­daten erweisen, letzt­lich die Auswil­de­rung in ihren natür­li­chen Lebensraum.

Ihre lang­fris­tige Zukunft wird daher Zusam­men­ar­beit zwischen indi­schen und indo­ne­si­schen Behörden, CITES-Behörden, wissen­schaft­li­chen Experten und spezia­li­sierten Orang-Utan-Reha­bi­li­ta­ti­ons­or­ga­ni­sa­tionen erfor­dern. Das Wohl­ergehen dieser fünf Tiere sollte dabei die oberste Prio­rität bleiben.

Rück­kehr nach Indonesien

Wenn illegal geschmug­gelte Wild­tiere in Indien entdeckt werden, strebt das Land in der Regel an, die Tiere in ihre Herkunfts­länder zurückzuführen?

Ja, es gibt Präze­denz­fälle. Indien hat wieder­holt geschmug­gelte exoti­sche Wild­tiere, die an Flug­häfen beschlag­nahmt wurden, zurück­ge­führt – zum Beispiel wurden Primaten, Repti­lien und andere exoti­sche Arten, die bei Passa­gieren aus Thai­land und Malaysia abge­fangen wurden, abge­schoben oder repa­tri­iert.
Der Orang-Utan-Fall in Odisha unter­scheidet sich jedoch, da die Tiere ausge­setzt und nicht an der Grenze abge­fangen wurden. Wir müssen daher zunächst ihre tatsäch­liche Herkunft durch DNA-Analysen und die Unter­su­chung der Schmug­gel­route klären.

Sollte sich bestä­tigen, dass es sich um indo­ne­si­sche Orang-Utans handelt, und ist Indo­ne­sien bereit, sie aufzu­nehmen, spricht vieles für eine Rück­füh­rung an ein akkre­di­tiertes Orang-Utan-Reha­bi­li­ta­ti­ons­pro­gramm dort. Das Ziel sollte dabei nicht bloß sein, die Tiere über eine inter­na­tio­nale Grenze zurück­zu­bringen, sondern sie in ein Land und eine Einrich­tung zu über­führen, die ihnen die best­mög­liche Chance auf Reha­bi­li­ta­tion und – wo machbar – letzt­lich auf eine Rück­kehr in die Wildnis bietet.