4. April 2017

EU-Parla­ment macht sich stark für nach­hal­tige Palmölproduktion

Straß­burg, 4. April 2017. BOS Deutsch­land begrüßt die heutige Reso­lu­tion des Euro­päi­schen Parla­ments zum Thema Palmöl und den Schutz der Regen­wälder. Darin wird die Euro­päi­sche Kommis­sion aufge­for­dert, entspre­chende EU-weite Gesetz­ge­bungs­ver­fahren einzu­leiten. Die Reso­lu­tion spricht weit­ge­hend die ganze Spann­breite der Palm­öl­pro­ble­matik an und fordert sach­ge­rechte, einheit­liche Markt­re­gu­lie­rungen ab 2020 für die ganze EU.

Wir begrüßen insbesondere

  • die deut­liche Kritik, dass die Produk­tion von und der Handel mit Palmöl hinsicht­lich Nach­hal­tig­keits­kri­te­rien bis heute intrans­pa­rent sind und die verschie­denen Zerti­fi­zie­rungs­sys­teme (z. B. der RSPO) ihren eigenen Ansprü­chen nicht genügen,
  • die Anre­gung und Forde­rung, wirk­same und nach­voll­zieh­bare Zerti­fi­zie­rungs­sys­teme zu entwi­ckeln bzw. die vorhan­denen entspre­chend auszubauen,
  • die Forde­rung, ab 2020 voll­ständig nach­hal­tige Liefer­ketten für Palmöl zu etablieren,
  • die Forde­rung, ab 2020 kein Palmöl mehr für Agro-Diesel zu verwenden,
  • die ausdrück­lich fest­ge­stellte Schutz­wür­dig­keit von Torf­land und Regen­wald sowie der lokalen und regio­nalen Böden und Wasserhaushalte,
  • den klaren Verweis auf die immense Klima­schäd­lich­keit des gegen­wär­tigen Ölpalmenanbaus,
  • die Forde­rung nach nach­voll­ziehbar nach­hal­tigem Anbau von Ölpalmen („High Carbon Stock“) im Rahmen ausge­wo­gener Landnutzungspläne,
  • die Forde­rung nach weiterer öffent­li­cher Aufklä­rung über die Palmölproblematik,
  • die Forde­rung, den Rechten indi­gener und orts­an­säs­siger Menschen, die durch den Ölpal­men­anbau betroffen sind, Rech­nung zu tragen und ange­mes­sene Sozi­al­stan­dards einzuhalten,
  • die ausdrück­liche Erwäh­nung der Schutz­be­dürf­tig­keit von Biodi­ver­sität im Allge­meinen und bedrohter Tier­arten wie zum Beispiel Suma­tra­nas­horn, Tiger und Borneo-Orang-Utan im Beson­deren sowie
  • die Forde­rung, einschlä­gige Natur- und Arten­schutz­or­ga­ni­sa­tionen zu unterstützen.

Die Reso­lu­tion des EU-Parla­ments ist ledig­lich eine Empfeh­lung an die EU-Kommis­sion, den Minis­terrat und die Mitglieds­staaten. An ihnen liegt es nun, diese Empfeh­lung schnellst­mög­lich in geltendes Recht und prak­ti­sche Politik umzusetzen.