30. Oktober 2018

Rück­schlag für den Artenschutz

Das ganze Thema ist finster wie ein Hallo­ween-Scherz, aber leider in gar keiner Weise lustig. Es geht um den unsäg­li­chen und offenbar unaus­rott­baren Aber­glauben, dass Körper­teile bestimmter Tiere irgend­eine medi­zi­ni­sche Heil­wir­kung haben. 

Vorzugs­weise sind es spek­ta­ku­läre und seltene Wild­tiere wie Tiger, Bären oder Nashörner, deren Knochen, Köper­flüs­sig­keiten oder Hörner angeb­lich das Leben verlän­gern, die Potenz stei­gern oder sons­tige Wunder­wir­kungen entfalten. Nichts davon ist auch nur im Entfern­testen medi­zi­nisch nach­weisbar. Bei den Nashorn-Hörnern regt vermut­lich deren phal­li­sche Form entspre­chende Phan­ta­sien an. Dabei könnte der „Patient“ auch Finger­nägel kauen, denn diese bestehen wie das Horn der Nashörner im Wesent­li­chen aus derselben Substanz Keratin. 

China hat nun sein seit Jahr­zehnten bestehendes Verbot des Handels mit Tiger­kno­chen und Nashorn-Hörnern gelo­ckert und ist damit hinter eigene Stan­dards zurück­ge­fallen. Als wären diese Tier­arten nicht schon durch den Verlust ihres Lebens­raumes genug bedroht, wird dadurch der – durchweg ille­gale — Jagd­druck auf diese Tiere noch einmal verstärkt. China muss sich zu Recht vorwerfen lassen, einen Aber­glauben zum Maßstab der Politik zu machen. Da jedoch dieser Aber­glaube einen hoch­lu­kra­tiven Markt beflü­gelt, dürfte wirt­schaft­li­ches Inter­esse der wahre Maßstab sein. 

http://www.haz.de/Nachrichten/Wissen/Uebersicht/China-erlaubt-Handel-mit-Tiger-und-Nashornprodukten

Bild: Wiki­pedia