Klima­schutz ist Menschen­recht. Welt­weit lassen Urteile auch von höchsten Gerichten aufhor­chen. Die Spiel­räume, nichts gegen die Erder­wär­mung zu tun, schrumpfen rapide.Die Erder­wär­mung soll auf maximal 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorin­dus­tri­ellen Zeit­alter begrenzt werden. So steht es im Pariser Klimaschutzabkommen.

Eigent­lich ist das völker­recht­lich bindend.Doch noch immer ist der Druck der Vertreter ölba­sierter Indus­trien über­mächtig. Umwelt­or­ga­ni­sa­tionen und besorgte Bürger ziehen immer häufiger vor die Gerichte. „Es exis­tiert die große Befürch­tung, wenn wir jetzt nichts unter­nehmen, dass die Klima­ka­ta­strophe so durch­schlägt, dass wir in einigen Jahr­zehnten Zustände ähnlich denen in einer Ökodik­tatur haben“, sagt Prof. Felix Ekardt, Leiter der Forschungs­stelle Nach­hal­tig­keit und Klima­po­litik in Leipzig .Ekardt war der Initiator mehrerer Beschwerden vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt gegen das seiner Meinung nach zu lasche Klima­schutz­ge­setz der Bundes­re­gie­rung. Die Karls­ruher Richter gaben ihm und den anderen Klägern teil­weise recht und stellten fest, dass der Umwelt­schutz als Staats­ziel lang­fris­tige Maßnahmen erfor­dere. Der Staat muss also handeln. Der Klima­schutz und auch immer mehr andere Umwelt­ver­gehen landen vor den Rich­tern — und das welt­weit: Ähnliche Urteile gibt es in den Nieder­landen, in Frank­reich oder Neuseeland.„planet e.“ zeigt, wie die Urteile auch höchster Gerichte den Struk­tur­wandel ganzer Gesell­schaften zu mehr Klima­neu­tra­lität beein­flussen, und fragt, was dieser Trend für Klima- und Umwelt­po­litik bedeutet.