Geld­auf­lagen retten Orang-Utans

Sie sind in einer entschei­dungs­be­fugten Funk­tion an Straf­ver­fahren betei­ligt? Dann können Sie einen beson­ders wich­tigen Beitrag zum Schutz der Orang-Utans und ihres Lebens­raums beitragen: In Verfahren, die gegen Zahlung einer Geld­auf­lage einge­stellt werden, können Sie veran­lassen, dass diese Geld­auf­lage an BOS Deutsch­land e.V. Hier kann diese Geld­auf­lage sehr viel Gutes bewirken.

Ihre Entschei­dung für das Über­leben der Orang-Utans

Jede Zuwei­sung an BOS hilft den Orang-Utans. Sie ermög­licht es, dass wir ein Baby aus der Gefan­gen­schaft befreien und medi­zi­nisch versorgen. Sie spendet neue Bäume für unsere Auffors­tungs­flä­chen oder ermög­licht einem Orang-Utan die Auswil­de­rung. Ihre Zuwei­sung kann so vieles bewirken – ob es die schnelle Hilfe in Notsi­tua­tionen wie Wald­bränden ist, oder eine Inves­ti­tion in den Schutz von Regen­wald. Ihre Geld­auf­lage ist ein wert­voller Beitrag zum Über­leben der Orang-Utans.

Geld­auf­la­gen­konto

Sie möchten sich mit einer Zuwei­sung für die Orang-Utans und den Regen­wald einsetzen? Hier ist unsere Konto­ver­bin­dung für Geldauflagen:

BOS Deutsch­land e.V.
IBAN: DE89 3702 0500 0003 2101 03
BIC: BFSWDE33XXX
Sozi­al­Bank

Diese Konto­ver­bin­dung bitte nur im Zusam­men­hang mit Geld­auf­lagen verwenden. Vielen Dank.

 

Unsere Garantie

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und möchten dieses auf keinen Fall enttäu­schen. Sie können sich deswegen wie folgt auf uns verlassen:

  • Wir sind schnell: Wir benach­richten Sie umge­hend über einge­gangen oder ausste­hende Zahlungen.
  • Wir sind genau: Wir haben ein eigens für Geld­auf­lagen ange­legtes Konto, so dass eine korrekte Abwick­lung gewähr­leistet ist.
  • Wir sind diskret: Daten­schutz und Diskre­tion sind für uns selbstverständlich.
  • …Und Sie sind infor­miert: Wir halten Sie nicht nur zuver­lässig und zügig über Zahlungs­ein­gänge und ‑verzüge auf dem Laufenden. Sie erhalten auch regel­mä­ßige Updates zu unserer Arbeit für die Orang-Utans und ihren Lebensraum.

Sie haben Fragen?

Bodil Mertens hilft Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen und Antworten

Kann man Geld­auf­lagen bzw. Bußgelder spenden? 

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Bußgelder spenden? Geht das über­haupt? Recht­lich gesehen, werden Geld­auf­lagen ausschließ­lich in Straf­pro­zessen verhängt: Der oder die Richter:in entscheidet, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geld­auf­lage einge­stellt wird. Weil das so aussieht wie eine Straf­zah­lung, werden Geld­auf­lagen umgangs­sprach­lich auch Bußgelder genannt. Nichts­des­to­trotz entscheiden aber allein Richter:innen und die betei­ligten Staatsanwält:innen oder Amtsanwält:innen, ob die Geld­auf­lage an die Justiz­kasse oder an gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen gezahlt werden soll. Somit kann der oder die Beschul­digte zwar vorschlagen, dass die Geld­auf­lage im Straf­ver­fahren zugunsten einer gemein­nüt­zigen Orga­ni­sa­tion zuge­wiesen werden soll, er oder sie kann aber nicht darüber entscheiden. Diese Geld­auf­lage kann dabei viel Gutes bewirken und Notlei­denden helfen. BOS Deutsch­land e.V. ist dankbar für jede zuge­wie­sene Geld­auf­lage, weil sie ganz konkret unseren Schütz­lingen und ihrem Lebens­raum eine bessere Zukunft ermöglicht.

Was ist eine Geldauflage? 

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Eine Geld­auf­lage wird im Rahmen eines Straf- oder Bewäh­rungs­ver­fah­rens verhängt. Der oder die Beschul­digte muss daraufhin inner­halb einer bestimmten Frist die Geld­auf­lage bezahlen, damit das Verfahren einge­stellt wird. Richter:innen und die betei­ligten Staatsanwält:innen oder Amtsanwält:innen, können dabei entscheiden, ob die Geld­auf­lage an die Justiz­kasse oder an eine gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tion fließen soll. Diese Geld­auf­lage wird umgangs­sprach­lich auch Bußgeld genannt. Die „Bußgelder“ für gemein­nüt­zige Vereine sind eine große Stütze, weil sie als Spenden zweck­un­ge­bunden sind: Sie können immer dort einge­setzt werden, wo sie gerade am dring­lichsten benö­tigt werden.

Wie kann eine Geld­auf­lage gemein­nüt­zige Vereine fördern?

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Eine Geld­auf­lage ist zwar eine meist unfrei­wil­lige Zahlungs­ver­pflich­tung, aber sie bewirkt etwas Gutes: Wird sie an eine gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tion zuge­wiesen, fließt sie dort direkt in wich­ti­ge­Pro­jekte. So auch bei BOS Deutsch­land, wo die letzten Orang-Utans und ihr Lebens­raum gerettet werden. Wenn Sie Jurist:in mit entspre­chender Befugnis sind, dann ist es Ihre Entschei­dung: Unter­stützen Sie uns. Helfen Sie uns und weisen Sie uns Geld­auf­lagen zu. So können wir gemeinsam dafür einstehen, dass auch zukünf­tige Gene­ra­tionen noch eine Welt erleben, in der Orang-Utans frei durch einen intakten Regen­wald streifen.

Wohin gehen die Bußgelder bzw. die Geldauflagen?

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Aus Gründen der Neutra­lität sind zuge­wie­sene Geld­auf­lagen bzw. Bußgelder immer zweck­un­ge­bunden. Das heißt, entscheidet ein:e Richter:in sich dafür, die Geld­auf­lage einer gemein­nüt­zigen Orga­ni­sa­tion zuzu­weisen, kann der Verein entscheiden, wohin die Spende genau fließen soll. Für BOS Deutsch­land e.V. ist das ein beson­ders wert­voller Beitrag, denn er erlaubt uns, diese Gelder genau dort für die Orang-Utans und ihren Lebens­raum einzu­setzen, wo sie beson­ders drin­gend benö­tigt werden.

Ich bin Beschuldigte:r bekomme ich für meine Geld­auf­lage eine Spen­den­quit­tung bzw. eine Spendenbescheinigung?

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Die Behörde, die über Ihre Geld­auf­lage entschieden hat, hat eine Spende getä­tigt, indem sie das Bußgeld an uns zuge­wiesen hat. Ihre Zahlung, mit der Sie die Entschei­dung des Gerichts oder der Staats­an­walt­schaft befolgen, ist jedoch keine Spende. Daher ist es uns auch recht­lich nicht möglich, Ihnen eine Spen­den­be­schei­ni­gung auszu­stellen. Gern bestä­tigen wir Ihnen jedoch den Erhalt Ihrer Zahlung(en). Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir die Behörde über jede Ihrer Zahlungen kurz­fristig und direkt infor­mieren, so dass diese immer auf dem neusten Stand ist.

Ich bin Beschuldigte:r in einem Verfahren. Was muss ich tun?

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Wenn bereits darüber entschieden wurde, dass Ihr Verfahren gegen Zahlung einer Geld­auf­lage zu unseren Gunsten einge­stellt wurde, brau­chen Sie uns einfach nur Ihre Geld­auf­lage zu über­weisen. Wir bestä­tigen den Zahlungs­ein­gang – oder im Falle von Raten­zah­lungen, die Zahlungs­ein­gänge — dann direkt an das Gericht oder die Staats­an­walt­schaft. Bitte über­weisen Sie dazu Ihre Raten oder Ihre einma­lige Zahlung auf das folgende Konto:

Zahlungs­emp­fänger: BOS Deutsch­land e.V.

IBAN: DE89 3702 0500 0003 2101 03

BIC: BFSWDE33XXX

Sozi­al­Bank

Bitte geben Sie im Verwen­dungs­zweck Ihren Namen, bzw. den Namen der oder des Beschul­digten an, das Akten­zei­chen und am besten noch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihre Zahlungen unver­züg­lich an die Behörde bestätigen.

Spielt bei einer Geld­auf­lage die Höhe eine Rolle?

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Wir sind dankbar für jede Zuwen­dung, die uns erreicht. Jeder Betrag bewirkt etwas. Jede Zuwei­sung ermög­licht es, dass wir ein Baby aus Gefan­gen­schaft befreien und medi­zi­nisch versorgen. Sie spendet neue Bäume für unsere Auffors­tungs­flä­chen oder ermög­licht einem Orang-Utan die Auswil­de­rung. Jede Zuwei­sung kann so vieles bewirken – ob es die schnelle Hilfe in Notsi­tua­tionen wie Wald­bränden ist, oder eine Inves­ti­tion in den Schutz von Regen­wald. Jede Geld­auf­lage ist ein wert­voller Beitrag zum Über­leben der Orang-Utans.

Können wir uns, als Behörde darauf verlassen, dass wir über den Status der Geld­auf­lage infor­miert werden?

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Ja, das können Sie. Wir sind Ihnen sehr dankbar für Ihr Vertrauen – wissen wir doch, dass es auch eine Heraus­for­de­rung sein kann, eine Geld­auf­lage aus „den eigenen Händen“ zu geben und an eine gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tion zuzu­weisen. Und wir wissen Ihr Vertrauen zu schätzen. Wir halten Sie nicht nur kurz­fristig über Zahlungs­ein­gänge auf dem Laufenden. Wir infor­mieren Sie auch zeitnah, sollte eine erwar­tete Zahlung nicht eintreffen. Selbst­ver­ständ­lich mahnen wir den oder die Beschuldigte:n auch selbst, sollte dies von Ihnen gewünscht sein.

Ist BOS seriös bzw. kommt die Geld­auf­lage auch an?

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Alle Spenden sind Vertrau­ens­sache, auch eine zuge­wie­sene Geld­auf­lage. BOS Deutsch­land ist seriös und als gemein­nüt­ziger und beson­ders förde­rungs­wür­diger Verein aner­kannt. Darüber hinaus haben wir uns der „Initia­tive Trans­pa­rente Zivil­ge­sell­schaft“ ange­schlossen. Doch Trans­pa­renz bedeutet für uns mehr, als die Teil­nahme an entspre­chenden Alli­anzen. Deswegen veröf­fent­li­chen wir jähr­lich sowohl einen Jahres- und Tätig­keits­be­richt als auch einen Finanz­be­richt. Darin schlüs­seln wir genau auf, welche Einnahmen wir woher erhalten haben, wohin diese geflossen sind und was wir mit Ihrer Unter­stüt­zung bewirken konnten.

Egal, ob Sie Entscheider:in, Beschuldigte:r oder Bewährungshelfer:in sind: Wir freuen uns, wenn Sie uns kontak­tieren und wir Ihnen weiter­helfen können. Gern klären wir Ihre Fragen in einem gemein­samen Gespräch.

Spenden sind Vertrauenssache

Eine trans­pa­rente Mittel­ver­wen­dung ist für uns selbst­ver­ständl­lich. Wir haben uns im September 2013 der Initia­tive Trans­pa­rente Zivil­ge­sell­schaft ange­schlossen und unter­zeich­neten deren Selbstverpflichtungserklärung.