Geldauflagen retten Orang-Utans
Sie sind in einer entscheidungsbefugten Funktion an Strafverfahren beteiligt? Dann können Sie einen besonders wichtigen Beitrag zum Schutz der Orang-Utans und ihres Lebensraums beitragen: In Verfahren, die gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden, können Sie veranlassen, dass diese Geldauflage an BOS Deutschland e.V. Hier kann diese Geldauflage sehr viel Gutes bewirken.
Ihre Entscheidung für das Überleben der Orang-Utans
Jede Zuweisung an BOS hilft den Orang-Utans. Sie ermöglicht es, dass wir ein Baby aus der Gefangenschaft befreien und medizinisch versorgen. Sie spendet neue Bäume für unsere Aufforstungsflächen oder ermöglicht einem Orang-Utan die Auswilderung. Ihre Zuweisung kann so vieles bewirken – ob es die schnelle Hilfe in Notsituationen wie Waldbränden ist, oder eine Investition in den Schutz von Regenwald. Ihre Geldauflage ist ein wertvoller Beitrag zum Überleben der Orang-Utans.
Geldauflagenkonto
Sie möchten sich mit einer Zuweisung für die Orang-Utans und den Regenwald einsetzen? Hier ist unsere Kontoverbindung für Geldauflagen:
BOS Deutschland e.V.
IBAN: DE89 3702 0500 0003 2101 03
BIC: BFSWDE33XXX
SozialBank
Diese Kontoverbindung bitte nur im Zusammenhang mit Geldauflagen verwenden. Vielen Dank.
Unsere Garantie
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und möchten dieses auf keinen Fall enttäuschen. Sie können sich deswegen wie folgt auf uns verlassen:
- Wir sind schnell: Wir benachrichten Sie umgehend über eingegangen oder ausstehende Zahlungen.
- Wir sind genau: Wir haben ein eigens für Geldauflagen angelegtes Konto, so dass eine korrekte Abwicklung gewährleistet ist.
- Wir sind diskret: Datenschutz und Diskretion sind für uns selbstverständlich.
- …Und Sie sind informiert: Wir halten Sie nicht nur zuverlässig und zügig über Zahlungseingänge und ‑verzüge auf dem Laufenden. Sie erhalten auch regelmäßige Updates zu unserer Arbeit für die Orang-Utans und ihren Lebensraum.
Sie haben Fragen?
Häufige Fragen und Antworten
Kann man Geldauflagen bzw. Bußgelder spenden?
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Bußgelder spenden? Geht das überhaupt? Rechtlich gesehen, werden Geldauflagen ausschließlich in Strafprozessen verhängt: Der oder die Richter:in entscheidet, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird. Weil das so aussieht wie eine Strafzahlung, werden Geldauflagen umgangssprachlich auch Bußgelder genannt. Nichtsdestotrotz entscheiden aber allein Richter:innen und die beteiligten Staatsanwält:innen oder Amtsanwält:innen, ob die Geldauflage an die Justizkasse oder an gemeinnützige Organisationen gezahlt werden soll. Somit kann der oder die Beschuldigte zwar vorschlagen, dass die Geldauflage im Strafverfahren zugunsten einer gemeinnützigen Organisation zugewiesen werden soll, er oder sie kann aber nicht darüber entscheiden. Diese Geldauflage kann dabei viel Gutes bewirken und Notleidenden helfen. BOS Deutschland e.V. ist dankbar für jede zugewiesene Geldauflage, weil sie ganz konkret unseren Schützlingen und ihrem Lebensraum eine bessere Zukunft ermöglicht.
Was ist eine Geldauflage?
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Eine Geldauflage wird im Rahmen eines Straf- oder Bewährungsverfahrens verhängt. Der oder die Beschuldigte muss daraufhin innerhalb einer bestimmten Frist die Geldauflage bezahlen, damit das Verfahren eingestellt wird. Richter:innen und die beteiligten Staatsanwält:innen oder Amtsanwält:innen, können dabei entscheiden, ob die Geldauflage an die Justizkasse oder an eine gemeinnützige Organisation fließen soll. Diese Geldauflage wird umgangssprachlich auch Bußgeld genannt. Die „Bußgelder“ für gemeinnützige Vereine sind eine große Stütze, weil sie als Spenden zweckungebunden sind: Sie können immer dort eingesetzt werden, wo sie gerade am dringlichsten benötigt werden.
Wie kann eine Geldauflage gemeinnützige Vereine fördern?
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Eine Geldauflage ist zwar eine meist unfreiwillige Zahlungsverpflichtung, aber sie bewirkt etwas Gutes: Wird sie an eine gemeinnützige Organisation zugewiesen, fließt sie dort direkt in wichtigeProjekte. So auch bei BOS Deutschland, wo die letzten Orang-Utans und ihr Lebensraum gerettet werden. Wenn Sie Jurist:in mit entsprechender Befugnis sind, dann ist es Ihre Entscheidung: Unterstützen Sie uns. Helfen Sie uns und weisen Sie uns Geldauflagen zu. So können wir gemeinsam dafür einstehen, dass auch zukünftige Generationen noch eine Welt erleben, in der Orang-Utans frei durch einen intakten Regenwald streifen.
Wohin gehen die Bußgelder bzw. die Geldauflagen?
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Aus Gründen der Neutralität sind zugewiesene Geldauflagen bzw. Bußgelder immer zweckungebunden. Das heißt, entscheidet ein:e Richter:in sich dafür, die Geldauflage einer gemeinnützigen Organisation zuzuweisen, kann der Verein entscheiden, wohin die Spende genau fließen soll. Für BOS Deutschland e.V. ist das ein besonders wertvoller Beitrag, denn er erlaubt uns, diese Gelder genau dort für die Orang-Utans und ihren Lebensraum einzusetzen, wo sie besonders dringend benötigt werden.
Ich bin Beschuldigte:r bekomme ich für meine Geldauflage eine Spendenquittung bzw. eine Spendenbescheinigung?
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Die Behörde, die über Ihre Geldauflage entschieden hat, hat eine Spende getätigt, indem sie das Bußgeld an uns zugewiesen hat. Ihre Zahlung, mit der Sie die Entscheidung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft befolgen, ist jedoch keine Spende. Daher ist es uns auch rechtlich nicht möglich, Ihnen eine Spendenbescheinigung auszustellen. Gern bestätigen wir Ihnen jedoch den Erhalt Ihrer Zahlung(en). Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir die Behörde über jede Ihrer Zahlungen kurzfristig und direkt informieren, so dass diese immer auf dem neusten Stand ist.
Ich bin Beschuldigte:r in einem Verfahren. Was muss ich tun?
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Wenn bereits darüber entschieden wurde, dass Ihr Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage zu unseren Gunsten eingestellt wurde, brauchen Sie uns einfach nur Ihre Geldauflage zu überweisen. Wir bestätigen den Zahlungseingang – oder im Falle von Ratenzahlungen, die Zahlungseingänge — dann direkt an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Bitte überweisen Sie dazu Ihre Raten oder Ihre einmalige Zahlung auf das folgende Konto:
Zahlungsempfänger: BOS Deutschland e.V.
IBAN: DE89 3702 0500 0003 2101 03
BIC: BFSWDE33XXX
SozialBank
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen, bzw. den Namen der oder des Beschuldigten an, das Aktenzeichen und am besten noch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihre Zahlungen unverzüglich an die Behörde bestätigen.
Spielt bei einer Geldauflage die Höhe eine Rolle?
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Wir sind dankbar für jede Zuwendung, die uns erreicht. Jeder Betrag bewirkt etwas. Jede Zuweisung ermöglicht es, dass wir ein Baby aus Gefangenschaft befreien und medizinisch versorgen. Sie spendet neue Bäume für unsere Aufforstungsflächen oder ermöglicht einem Orang-Utan die Auswilderung. Jede Zuweisung kann so vieles bewirken – ob es die schnelle Hilfe in Notsituationen wie Waldbränden ist, oder eine Investition in den Schutz von Regenwald. Jede Geldauflage ist ein wertvoller Beitrag zum Überleben der Orang-Utans.
Können wir uns, als Behörde darauf verlassen, dass wir über den Status der Geldauflage informiert werden?
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Ja, das können Sie. Wir sind Ihnen sehr dankbar für Ihr Vertrauen – wissen wir doch, dass es auch eine Herausforderung sein kann, eine Geldauflage aus „den eigenen Händen“ zu geben und an eine gemeinnützige Organisation zuzuweisen. Und wir wissen Ihr Vertrauen zu schätzen. Wir halten Sie nicht nur kurzfristig über Zahlungseingänge auf dem Laufenden. Wir informieren Sie auch zeitnah, sollte eine erwartete Zahlung nicht eintreffen. Selbstverständlich mahnen wir den oder die Beschuldigte:n auch selbst, sollte dies von Ihnen gewünscht sein.
Ist BOS seriös bzw. kommt die Geldauflage auch an?
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Alle Spenden sind Vertrauenssache, auch eine zugewiesene Geldauflage. BOS Deutschland ist seriös und als gemeinnütziger und besonders förderungswürdiger Verein anerkannt. Darüber hinaus haben wir uns der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen. Doch Transparenz bedeutet für uns mehr, als die Teilnahme an entsprechenden Allianzen. Deswegen veröffentlichen wir jährlich sowohl einen Jahres- und Tätigkeitsbericht als auch einen Finanzbericht. Darin schlüsseln wir genau auf, welche Einnahmen wir woher erhalten haben, wohin diese geflossen sind und was wir mit Ihrer Unterstützung bewirken konnten.
Egal, ob Sie Entscheider:in, Beschuldigte:r oder Bewährungshelfer:in sind: Wir freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren und wir Ihnen weiterhelfen können. Gern klären wir Ihre Fragen in einem gemeinsamen Gespräch.
Spenden sind Vertrauenssache
Eine transparente Mittelverwendung ist für uns selbstverständllich. Wir haben uns im September 2013 der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und unterzeichneten deren Selbstverpflichtungserklärung.